Verwalter-News
- 05.09.2014Bauliche Veränderungen
- Bauliche Veränderungen haben große Bedeutung im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Einem entsprechenden Genehmigungsbeschluss müssen sämtliche über das Maß des § 14 Abs. 1 WEG hinaus beeinträchtigten Wohnungseigentümer zustimmen....