Verwalter-News

  • 05.09.2014Bauliche Veränderungen
  • Bauliche Veränderungen haben große Bedeutung im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Einem entsprechenden Genehmigungsbeschluss müssen sämtliche über das Maß des § 14 Abs. 1 WEG  hinaus beeinträchtigten Wohnungseigentümer zustimmen....
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